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Links | Rechtsanwältin Bettina Gerber in Köln für Arbeitsrecht & Medienrecht - http://www.koelner-kanzlei.de/profil-rechtsanwaeltin-gerber.htm Rechtsanwältin Gerber berät insbesondere Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Unternehmensgründer, Selbständige und Freiberufler in den Bereichen Arbeitsrecht, Urheberecht, Verlagsrecht, Markenrecht, Designrecht, Medienrecht, IT-Recht, GmbH Recht und Vertragsrecht. Details | aufgenommen: 20.02.2008 |
| Rechtsanwalt Mönchengladbach - Krall - http://www.krall-rechtsanwaelte.de In der Anwaltskanzlei mit Sitz in Mönchengladbach, stehen Ihnen drei Rechtsanwälte und Fachanwälte zur Verfügung. Details | aufgenommen: 22.02.2008 |
| Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm (Homepage-Startseite) - http://www.rab-friedrich-ramm.de Tätigkeit des RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM:
Juristische Unternehmensberatung und Privatberatung + Anwaltliche Vertretung der Mandanten vor Behörden und Gerichten + Unterstützung beim Forderungsmanagement und Durchführung des Inkasso + Vertragsrecht (insbesondere Kaufrecht, Mietrecht, Leasing, Pachtrecht, Franchising, Darlehensrecht, Werkvertragsrecht, Privates Baurecht, Bürgschaftsrecht) + Arbeitsrecht + Handelsrecht + Unternehmensrecht + Gewerberecht + Handwerksrecht (einschliesslich Meisterprüfungsrecht) + Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht + Strassenverkehrsrecht (einschliesslich Verkehrsunfallsachen) + Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbussgeldsachen Details | aufgenommen: 26.02.2008 |
| Rechtsanwalt Heilbronn - http://srf-hn.de SRF - Sickenberger Rehmet Frauenknecht - Ihr Rechtsanwalt in Heilbronn, wenn es um Ihr Recht geht. Wir wollen, daß Sie zu Ihrem Recht kommen. Details | aufgenommen: 23.09.2008 |
| GmbH Polen – Wir unterstützen Sie bei der Gründung - http://www.gmbh-polen.net Die Kanzlei A. Martin betreut seit Jahren deutsche Firmen, die sich in Polen selbstständig machen und eine polnische GmbH errichten wollen. Wir verfügen über Erfahrungen in Bezug auf die Gründung von GmbH`s in Polen und im Umgang mit polnischen Behörden und Gerichten und kennen die polnische Mentalität. Gerade Mentalitätsfragen sollte man nicht unterschätzen. Das polnische Geschäftsgebahren unterscheidet sich gerade im Hinblick auf Organisation und Zuverlässigkeit erheblich vom deutschen. Hier müssen Sie sich auch bei der späteren Vertragsgestaltung absichern. Denken Sie auch daran, dass die Satzung für zukünftige Änderungen flexibel sein muss (neue Geschäftsführer/ Gesellschafter/ neue Anteile etc.) Details | aufgenommen: 08.10.2008 |
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