Vor dem Brunnenbau sollte man die örtlichen Bedingungen prüfen. Nach den wasserrechtlichen Vorschriften sind Grundwasser Entnahmen für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb ,für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erlaubnisfrei. Regionale Einschränkungen sind hierbei möglich. Der Brunnenbau muss der unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Wenn das geförderte Grundwasser an Dritte, beispielsweise Mieter / Pächter von Grundstücken, Häusern und Wohnungen abgegeben wird, ist der Brunnenbau erlaubnispflichtig. Sie benötigen in diesem Fall eine Genehmigung der Unteren Wasser-und Abfallbehörde. Angaben zur rechtlichen Situation, zum Brunnenbau Wassertiefe und Bodenbeschaffenheit geben die kommunalen Behörden (z.B. Untere Wasserbehörde).
  



 

ID: 8413
Titel: Brunnenbau - http://www.brunnenbau-24.de
Beschreibung: Vor dem Brunnenbau sollte man die örtlichen Bedingungen prüfen. Nach den wasserrechtlichen Vorschriften sind Grundwasser Entnahmen für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb ,für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erlaubnisfrei. Regionale Einschränkungen sind hierbei möglich. Der Brunnenbau muss der unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Wenn das geförderte Grundwasser an Dritte, beispielsweise Mieter / Pächter von Grundstücken, Häusern und Wohnungen abgegeben wird, ist der Brunnenbau erlaubnispflichtig. Sie benötigen in diesem Fall eine Genehmigung der Unteren Wasser-und Abfallbehörde. Angaben zur rechtlichen Situation, zum Brunnenbau Wassertiefe und Bodenbeschaffenheit geben die kommunalen Behörden (z.B. Untere Wasserbehörde).
Kategorie: Haus & Garten: Garten
Link Inhaber: Andreas Naß
Im Webkatalog aufgenommen: 03.06.2008
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