Pendlerrechner.de gibt Informationen zur Pendlerpauschale und bietet einen Fahrtkosten Rechner. Seit 2007 dürfen Fahrtkosten zur Arbeitstätte nur ab dem 21. Kilometer steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob der Arbeitnehmer mit dem KFZ fährt, zu Fuß läuft oder mit der Bahn reist. Es gilt immer die kürzeste Verbindung zur Arbeit.
  



 

ID: 7056
Titel: Pendlerpauschale - http://www.pendlerrechner.de
Beschreibung: Pendlerrechner.de gibt Informationen zur Pendlerpauschale und bietet einen Fahrtkosten Rechner. Seit 2007 dürfen Fahrtkosten zur Arbeitstätte nur ab dem 21. Kilometer steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob der Arbeitnehmer mit dem KFZ fährt, zu Fuß läuft oder mit der Bahn reist. Es gilt immer die kürzeste Verbindung zur Arbeit.
Kategorie: Wirtschaft: Steuern
Link Inhaber: Enrico Wnendt
Im Webkatalog aufgenommen: 29.01.2008
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